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Kurzantwort: Eine Hecke ganz zu roden ist nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten, weil in dieser Zeit Vögel darin brüten. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte, die nur den Zuwachs des laufenden Jahres entfernen. Für die eigentliche Beseitigung wird der Wurzelstock möglichst vollständig ausgegraben oder gefräst, sonst treiben viele Heckenpflanzen aus verbliebenen Wurzelresten wieder aus.
Eine Hecke zu entfernen ist mehr als ein kräftiger Rückschnitt. Anders als beim jährlichen Formschnitt soll die Pflanze am Ende komplett verschwinden, mitsamt ihrem Wurzelsystem.
Zwei Dinge entscheiden dabei über den Erfolg: der richtige Zeitpunkt im Kalenderjahr und die vollständige Entfernung der Wurzeln, damit die Hecke nicht Monate später an derselben Stelle wieder austreibt.
Die gesetzliche Schonzeit
Nach § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Die Regel schützt brütende Vögel und ihre Nester in der Vegetation. Zulässig bleiben in dieser Zeit nur schonende Form- und Pflegeschnitte, die den Zuwachs des laufenden Jahres entfernen, keine radikale Beseitigung der ganzen Pflanze.
Diese Regel gilt bundeseinheitlich und ausdrücklich sowohl in freier Landschaft als auch in privaten Gärten und städtischen Grünflächen, es gibt also keine pauschale Ausnahme für kleine Hausgärten. Einzig das Fällen einzelner Bäume in Gärten und auf Rasensportanlagen ist gesondert geregelt, auch hier bleibt aber der Artenschutz zu beachten.
Wann die Entfernung erlaubt ist
Für die vollständige Rodung einer Hecke bleibt damit das Zeitfenster vom 1. Oktober bis Ende Februar. Verstöße gegen die Schonzeit sind keine Bagatelle: Nach dem Bundesnaturschutzgesetz können sie als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. NABU-Landesverbände empfehlen darüber hinaus, mit größeren Eingriffen wenn möglich noch bis Ende Juli zu warten, weil viele Singvögel bis dahin noch brüten, selbst wenn die gesetzliche Frist bereits zum 1. März beginnt und formal früher endet.
Vor dem Schnitt: auf Nester prüfen
Auch die in der Schonzeit erlaubten schonenden Form- und Pflegeschnitte entbinden nicht von einer Kontrolle auf brütende Vögel. Vor jedem Eingriff an der Hecke lohnt sich deshalb ein Blick ins dichte Astwerk, um belegte Nester zu erkennen. Findet sich ein Nest mit Eiern oder Jungvögeln, wird der Bereich ausgespart, bis die Brut flügge ist. Das gilt unabhängig davon, ob die Hecke am Ende ganz entfernt oder nur zurückgeschnitten werden soll.
Vor dem Roden: Fläche vorbereiten
Zunächst wird die Hecke oberirdisch bodennah abgesägt, das Schnittgut abtransportiert oder gehäckselt. Erst danach kommt der aufwendigere Teil: die Entfernung des Wurzelstocks. Bei kleineren, jungen Hecken reicht dafür oft ein stabiler Spaten und etwas Kraft, bei älteren, ausgedehnten Wurzelsystemen sind Wurzelfräse, Seilwinde oder ein Minibagger deutlich effizienter. Bei einer langen, gewachsenen Hecke lohnt sich außerdem, den Boden vorher grob auf Leitungen oder Kabel zu prüfen, die im Lauf der Jahre entlang der Grenze verlegt worden sein könnten, bevor schwereres Gerät zum Einsatz kommt.
Warum die Wurzeln vollständig raus müssen
Viele klassische Heckenpflanzen wie Liguster, Thuja oder Kirschlorbeer treiben aus verbliebenen Wurzelstücken erneut aus, selbst wenn der sichtbare Stumpf entfernt wurde. Wer die Fläche später neu bepflanzen oder als Rasen nutzen will, sollte deshalb möglichst alle dickeren Wurzeln ausgraben und nur die feinsten Faserwurzeln im Boden belassen.
Bei besonders ausschlagfreudigen Arten reicht mitunter selbst gründliches Ausgraben nicht auf Anhieb: Einzelne, tief sitzende Wurzelstücke können auch ein oder zwei Jahre nach der Rodung noch einmal austreiben. Wer solche Nachzügler konsequent entfernt, sobald sie sichtbar werden, statt sie stehen zu lassen, verhindert, dass sich die alte Hecke über Jahre in Etappen wieder aufbaut.
Nachbarrecht und Grundstücksgrenze
Stand eine Hecke direkt an der Grundstücksgrenze, ist die Entfernung häufig mit dem Nachbarn abzustimmen, besonders wenn die Hecke auf der Grenze selbst wächst oder als gemeinsame Einfriedung dient. Die genauen Regeln dazu stehen in den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer und unterscheiden sich je nach Höhe, Abstand und Eigentumsverhältnis der Hecke. Vor der Rodung lohnt sich deshalb ein kurzes Gespräch, selbst wenn rechtlich keine Zustimmungspflicht besteht – es erspart im Nachhinein Streit über den künftigen Sichtschutz oder mögliche Schäden an einer gemeinsamen Einfassung.
Alternative: Auslichten statt komplett roden
Wo eine Hecke nur zu groß oder zu dicht geworden ist, reicht oft ein starker Rückschnitt auf den alten Holzstamm statt der kompletten Rodung, sofern die Art stockausschlagfähig ist. Das spart die aufwendige Wurzelentfernung und erhält gleichzeitig den Sichtschutz, den eine neu gepflanzte Hecke erst nach Jahren wieder erreichen würde.
Auch dieser radikale Rückschnitt auf den Stock fällt unter dieselbe gesetzliche Schonzeit wie die komplette Rodung und ist deshalb nur zwischen Oktober und Ende Februar erlaubt. Wer sich unsicher ist, ob die eigene Heckenart nach einem solchen Rückschnitt zuverlässig neu austreibt, testet das am besten zunächst an einem kurzen Teilstück, statt gleich die gesamte Hecke radikal zurückzunehmen.
Entsorgung des Wurzelholzes
Wurzelstöcke gehören wegen ihrer Größe meist nicht in die Biotonne. Kommunale Wertstoffhöfe nehmen Wurzelholz häufig gegen eine gestaffelte Gebühr an, größere Mengen lassen sich alternativ über einen Container oder einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb entsorgen.
Den Boden danach vorbereiten
Nach der Rodung bleibt an der Stelle oft ein Gemisch aus lockerer, teils nährstoffarmer Erde und kleinen Wurzelresten zurück. Wer die Fläche neu bepflanzen oder als Rasen nutzen will, siebt gröbere Wurzelstücke und Steine heraus, lockert den verbliebenen Boden und arbeitet bei Bedarf Kompost ein, bevor gesät oder gepflanzt wird. Wird die Stelle sofort wieder belegt, zeigen sich übersehene Wurzelreste meist innerhalb weniger Wochen durch neuen Austrieb und lassen sich dann gezielt nachträglich entfernen.
Quellen
Geschrieben von Clara, Redaktion spatenfreunde.de — sie schreibt hier über Garten, Pflanzen und die richtige Pflege.







