Akku-Heckenschere im Einsatz an einer Hecke

Heckenschnitt bis wann? Die Fristen im Jahresverlauf

Kurzantwort: Der starke Rückschnitt ist bis zum 28. beziehungsweise 29. Februar erlaubt; ab dem 1. März greift die Sperrfrist des Bundesnaturschutzgesetzes bis zum 30. September. Der letzte Formschnitt im Sommer sollte bis Mitte September erledigt sein, damit der Neutrieb vor dem Frost ausreift. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben ganzjährig zulässig, sofern keine Vögel brüten.

Zwei Fristen begrenzen den Heckenschnitt: eine rechtliche und eine gärtnerische. Sie fallen nicht zusammen.

Das Gesetz zieht die Grenze am 1. März und öffnet das Fenster am 1. Oktober wieder. Die Pflanze zieht ihre Grenze Mitte September, wenn der Neutrieb keine Zeit mehr hat, vor dem Frost zu verholzen.

Hier stehen beide Fristen, die Unterschiede nach Heckenart und die Frage, was nach dem Stichtag noch geht.

Bis wann der starke Rückschnitt erlaubt ist

§ 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet vom 1. März bis zum 30. September, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Der letzte Tag für einen kräftigen Rückschnitt ist damit der 28. Februar, in Schaltjahren der 29. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und werden von der unteren Naturschutzbehörde verfolgt.

Wer im Februar plant, sollte Wetterpuffer einrechnen. Bei Dauerfrost lässt sich nicht arbeiten, und der Termin verschiebt sich schnell über den Stichtag hinaus.

Was zwischen März und September bleibt

Satz 2 derselben Vorschrift nimmt schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses aus. Der Formschnitt einer gepflegten Hecke fällt darunter.

Die Grenze verläuft zwischen dem diesjährigen Zuwachs und dem alten Holz. Wer nur die frischen Triebe kappt, schneidet schonend. Wer die Hecke deutlich verkleinert, nicht mehr.

Der Artenschutz nach Absatz 1 gilt ganzjährig. Vor jedem Schnitt wird die Hecke auf Nester abgesucht, auch im August: Amsel und Heckenbraunelle ziehen zwei bis drei Bruten pro Jahr groß.

Thujahecke an einer Grundstücksgrenze
Thuja treibt aus dem braunen Inneren nicht wieder aus. Foto: Jess Mann, CC BY-SA 4.0

Bis wann im Sommer geschnitten werden sollte

Der letzte Formschnitt liegt Ende August bis Mitte September. Danach treibt die Hecke zwar noch aus, aber der neue Trieb bleibt weich.

Unverholztes Gewebe hat keinen Frostschutz. Die ersten Nachtfröste im Oktober lassen es zurückfrieren, und im Frühjahr steht eine Hecke mit braunen Spitzen und Lücken in der Kontur.

Bei immergrünen Arten kommt hinzu, dass frische Triebe im Winter über die Blattfläche Wasser verdunsten, ohne dass der gefrorene Boden Nachschub liefert.

Unterschiede nach Heckenart

Hainbuche und Rotbuche vertragen zwei Schnitte, im Juni und Ende August. Beide treiben aus altem Holz wieder aus, sodass ein Rückschnitt im Winter möglich bleibt.

Liguster wird nach der Blüte im Juni geschnitten und bei starkem Wuchs noch einmal im August oder September.

Eibe ist unter den Nadelgehölzen die Ausnahme: Sie treibt aus dem alten Holz aus und lässt sich im Winter stark zurücknehmen. Thuja, Scheinzypresse und Wacholder tun das nicht. Dort wird ausschließlich im grünen Bereich geschnitten, und zwar bis Ende August.

Blühhecken aus Forsythie, Weigelie oder Zierjohannisbeere werden nicht in Form geschnitten, sondern nach der Blüte ausgelichtet. Bei ihnen endet die Schnittzeit entsprechend früh, meist schon im Juni.

Kirschlorbeer und andere großblättrige Immergrüne werden mit der Astschere statt der Heckenschere bearbeitet, weil zerteilte Blätter braune Ränder bekommen. Auch bei ihnen liegt der letzte Termin Ende August.

Was nach dem Stichtag noch geht

Abgestorbene Äste dürfen jederzeit entfernt werden. Sie enthalten kein Laub, bieten keinen Nistplatz und fallen unter die Gesunderhaltung.

Einzelne Triebe, die in einen Weg oder auf eine Straße ragen, dürfen aus Verkehrssicherungsgründen ebenfalls gekürzt werden. Dasselbe gilt bei einer akuten Gefahr durch bruchgefährdete Äste.

Was in beiden Fällen nicht geht, ist der Griff zur Heckenschere über die ganze Länge.

Frost als zusätzliche Grenze

Auch im erlaubten Winterfenster gibt es Tage, an denen nicht geschnitten wird. Bei Temperaturen unter etwa minus fünf Grad bricht gefrorenes Holz an der Schnittstelle, statt sauber zu trennen.

Nasses Wetter erhöht das Infektionsrisiko. Trockene, frostfreie Tage im Februar sind der beste Termin für den Rückschnitt.

Nach einem starken Rückschnitt hilft eine Kompostgabe im Frühjahr und regelmäßiges Wässern im ersten Sommer.

Immergrüne Hecken brauchen im Winter Wasser. Bei gefrorenem Boden verdunsten die Blätter weiter, ohne dass Nachschub kommt. An frostfreien Tagen wird deshalb gegossen, sonst zeigen sich im Frühjahr braune Partien, die oft für Frostschäden gehalten werden.

Nestkontrolle vor jedem Schnitt

Die Kontrolle kostet wenige Minuten. Die Hecke wird abschnittsweise vorsichtig auseinandergeschoben und von innen betrachtet, besonders in dichten Bereichen zwischen einem und zwei Metern Höhe.

Amsel, Heckenbraunelle, Zaunkönig und Grasmücke brüten in Gartenhecken. Findet sich ein besetztes Nest, bleibt dieser Abschnitt bis zum Ausfliegen der Jungen stehen; der Rest der Hecke kann geschnitten werden.

Auffliegende Altvögel, Kot am Boden unter einer Stelle und lautes Warnrufen sind Hinweise, die auch ohne Sichtkontakt auf ein Nest deuten.

Nach dem letzten Schnitt

Das Schnittgut wird nicht liegen gelassen. Auf der Hecke bleiben Reste hängen, faulen und begünstigen Pilzbefall.

Ein Teil des Materials lässt sich sinnvoll weiterverwenden: Verholzte Zweige geschichtet ergeben eine Totholzhecke, in der Igel, Zaunkönig und Insekten überwintern. Der Rest kommt gehäckselt auf den Kompost oder in die Biotonne.

Häufige Fragen

Bis wann darf man die Hecke radikal schneiden?

Bis zum 28. beziehungsweise 29. Februar. Danach greift die Sperrfrist bis zum 30. September.

Bis wann kann ich im Sommer schneiden?

Bis Mitte September. Später ausgetriebenes Holz reift nicht mehr aus.

Darf ich im Oktober die Hecke schneiden?

Rechtlich ja, ab dem 1. Oktober. Der starke Rückschnitt ist besser im Februar aufgehoben.

Was passiert bei einem Verstoß?

Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem Umfang des Eingriffs und dem Landesrecht.

Wer ist zuständig?

Die untere Naturschutzbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Quellen

Das passt dazu

Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:

Geschrieben von Clara, Redaktion spatenfreunde.de — sie schreibt hier über Garten, Pflanzen und die richtige Pflege.

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