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Kurzantwort: Bei der Neugestaltung entscheidest du zuerst, was bleibt. Ein alter Baum, eine gewachsene Hecke und ein tragfähiger Belag sind Werte, die sich nicht nachkaufen lassen. Danach kommen die rechtlichen Grenzen: Baumschutzsatzung der Gemeinde und die Frist vom 1. März bis 30. September nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz. Danach planst du in Etappen über zwei bis drei Jahre.
Ein bestehender Garten wird selten am Reißbrett neu erfunden. Er wird umgebaut, und zwar um das herum, was schon da ist.
Der Unterschied zur Neuanlage liegt genau darin: Du hast Kapital in Form gewachsener Pflanzen — und du hast Fesseln in Form von Vorschriften, die für Bestandsbäume gelten.
Hier steht, wie du den Bestand bewertest, wo das Recht mitredet, in welcher Reihenfolge du umbaust und wie du vorhandene Pflanzen weiterverwendest.
Erst inventarisieren, dann entwerfen
Wer im März plant, sieht die Hälfte des Gartens nicht. Frühblüher sind vorbei, Stauden noch nicht da, Laubgehölze kahl. Deshalb lohnt es, ein Jahr lang zu dokumentieren, bevor der Bagger kommt.
Mach in jeder Jahreszeit Fotos vom selben Standpunkt und notiere, was wann blüht. Nach zwölf Monaten weißt du, welche Ecke im Juni schön ist und welche das ganze Jahr über nichts hergibt.
Bewerte jeden größeren Bestandteil nach drei Fragen: Ist er gesund? Steht er richtig? Passt er zum Ziel? Ein gesunder Baum an der falschen Stelle ist meist trotzdem ein Argument, den Entwurf zu ändern statt den Baum.
Beim Belag entscheidet der Unterbau. Eine Terrasse, die nach Jahren noch eben liegt, hat eine ordentliche Frostschutzschicht. Dann lohnt es oft, nur die Oberfläche zu tauschen.
Wo das Recht mitredet
Viele Gemeinden haben eine Baumschutzsatzung. Sie schützt Bäume ab einem bestimmten Stammumfang, gemessen in einer festgelegten Höhe, und verlangt für Fällung oder starken Rückschnitt eine Genehmigung. Die Grenzwerte unterscheiden sich von Ort zu Ort — ein Anruf beim Umweltamt klärt das in fünf Minuten.
Unabhängig davon gilt § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz: Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt.
An der Grenze gilt Nachbarrecht. Nach § 910 BGB darfst du eingedrungene Wurzeln und überhängende Zweige abschneiden, wenn du dem Nachbarn zuvor eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt hast und die Nutzung deines Grundstücks beeinträchtigt ist. Der Bundesgerichtshof entschied am 11. Juni 2021 im Verfahren V ZR 234/19, dass dieses Selbsthilferecht auch dann besteht, wenn der Baum durch das Entfernen des Überhangs abzusterben droht oder seine Standfestigkeit verliert — naturschutzrechtliche Beschränkungen wie Baumschutzsatzungen bleiben davon unberührt.
Struktur vor Dekoration
Was einen Garten trägt, sind Wege, Räume und Höhen. Erst danach kommen Pflanzen, und ganz zuletzt Möbel und Deko.
Zeichne die Wege dorthin, wo tatsächlich gelaufen wird. Ein Trampelpfad im Rasen ist die ehrlichste Planungsgrundlage, die es gibt. Hauptwege sollten 100 bis 120 Zentimeter breit sein, damit zwei Personen nebeneinander gehen können; Nebenwege reichen mit 60 Zentimetern.
Teile die Fläche in Räume. Eine Hecke, ein Staudenbeet oder eine Pergola auf halber Strecke lässt einen Garten größer wirken, weil man ihn nicht auf einen Blick erfasst.
Denk an Höhe. Die meisten Gärten sind flach: Rasen, niedrige Beete, ein paar Sträucher. Ein Kleinbaum, ein Rankgerüst oder ein erhöhtes Beet bringen die dritte Dimension und kosten wenig Fläche.
Umbauen in Etappen
Eine Umgestaltung auf einmal überfordert Budget und Nerven. Sinnvoll sind drei Etappen über zwei bis drei Jahre.
Etappe eins: alles, was Maschinen braucht. Rodungen, Modellierung, Wege, Terrasse, Leerrohre. Diese Arbeiten machen Dreck und sollen abgeschlossen sein, bevor gepflanzt wird.
Etappe zwei: die Gehölze. Hecken und Bäume brauchen am längsten, um zu wirken, deshalb kommen sie früh. Der beste Termin liegt im Herbst.
Etappe drei: Stauden, Beete und Rasen. Sie füllen die Struktur und lassen sich Jahr für Jahr ergänzen. Wer hier zuerst anfängt, fährt später mit der Schubkarre durch fertige Beete.
Vorhandene Pflanzen weiterverwenden
Stauden lassen sich teilen, sobald der Horst in der Mitte verkahlt. Frühjahrsblüher teilst du nach der Blüte, Sommer- und Herbstblüher im Frühjahr. Aus einem Horst werden so drei bis fünf neue Pflanzen.
Junge Gehölze bis etwa fünf Jahre lassen sich verpflanzen. Der Ballen sollte etwa dem vierfachen Stammdurchmesser entsprechen, gestochen wird im Herbst oder im zeitigen Frühjahr vor dem Austrieb. Danach wird ein bis zwei Jahre lang zusätzlich gewässert.
Was übrig bleibt, hat anderswo Wert. Über Nachbarschaftsgruppen, Tauschbörsen und Kleingartenvereine finden gesunde Pflanzen schnell einen neuen Platz. Und der Baumschnitt wird zum Totholzhaufen in der Ecke statt zur Anfahrt beim Wertstoffhof.
Für Pflanzen, die während der Bauphase im Weg stehen, reicht oft ein Zwischenlager. Ein schattiges Beet, in das die Ballen eingeschlagen werden, hält Stauden und kleine Gehölze eine Saison lang am Leben. Wichtig sind nur Feuchtigkeit und Schutz vor Wind.
Häufige Fragen
Wann ist der beste Zeitpunkt für den Umbau?
Bauarbeiten im Spätsommer, Pflanzarbeiten im Herbst. Dann wurzeln Gehölze bis zum Frühjahr ein.
Darf ich einen alten Baum einfach fällen?
Nur wenn keine Baumschutzsatzung greift. Frag beim Umweltamt der Gemeinde nach dem geschützten Stammumfang.
Darf ich überhängende Äste des Nachbarn abschneiden?
Nach § 910 BGB ja, wenn du zuvor eine angemessene Frist gesetzt hast und die Nutzung beeinträchtigt ist. Naturschutzrecht und Baumschutzsatzung gelten weiterhin.
Wie breit sollten Gartenwege sein?
Hauptwege 100 bis 120 Zentimeter, Nebenwege ab 60 Zentimetern.
Kann ich Stauden aus dem alten Beet übernehmen?
Ja, durch Teilen. Frühjahrsblüher nach der Blüte, Sommer- und Herbstblüher im zeitigen Frühjahr.
Quellen
§ 39 Bundesnaturschutzgesetz — Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen
§ 910 BGB — Überhang
Bundesgerichtshof, Pressemitteilung zum Urteil V ZR 234/19 vom 11. Juni 2021
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Geschrieben von Jonas, Redaktion spatenfreunde.de — er schreibt hier über Garten, Pflanzen und die Arbeit im Beet.







