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Garten neu anlegen: Reihenfolge, Boden und Genehmigungen

Kurzantwort: Ein neuer Garten entsteht in fester Reihenfolge: erst Aufmaß und Bestandsaufnahme, dann Leitungsauskunft und Bodenprobe, danach Erdarbeiten, Entwässerung, Wege und Mauern, dann Leerrohre für Wasser und Strom, zuletzt Gehölze, Beete und Rasen. Wer diese Folge umdreht, gräbt fertige Flächen wieder auf. Für ein Gartenhaus gilt die Landesbauordnung — in Bayern sind Gebäude bis 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs verfahrensfrei.

Beim Neubau bleibt am Ende meist eine Fläche übrig, die aussieht wie eine Baustelle: verdichteter Boden, Bauschutt, kein Gefälle, kein Plan. Genau dort beginnt die Gartenplanung.

Der häufigste Fehler ist die Eile. Rasen kommt zuerst, weil er schnell grün ist, und wird ein halbes Jahr später für die Terrasse wieder aufgerissen.

Hier steht, in welcher Reihenfolge die Arbeiten sinnvoll sind, was du vor dem ersten Spatenstich prüfst und welche Vorhaben eine Genehmigung brauchen.

Aufmaß und Bestandsaufnahme

Zeichne das Grundstück maßstäblich auf, am besten auf Millimeterpapier oder als einfache Skizze mit Metermaßen. Trage ein: Grenzen, Haus mit Türen und Fenstern, vorhandene Bäume mit Kronendurchmesser, Gefälle, Schächte und die Nordrichtung.

Dann beobachte einen Tag lang den Schatten. Morgens, mittags, abends jeweils ein Foto vom selben Punkt. Danach weißt du, wo die Terrasse hinkommt und wo Gemüse keine Chance hat.

Prüfe auch den Zugang für Maschinen. Ein Minibagger braucht rund einen Meter Durchfahrtsbreite, ein Radlader deutlich mehr. Wenn nur ein Kellerabgang zum Garten führt, wird jede Tonne Substrat mit der Schubkarre transportiert — das ändert die Kalkulation.

Boden prüfen, bevor du pflanzt

Nach einem Hausbau ist der Oberboden meist verdichtet und mit Bauresten durchsetzt. Grab an drei Stellen ein Loch von 40 Zentimetern Tiefe. Steht darin nach einem Regen stundenlang Wasser, ist der Boden verdichtet und muss gelockert werden.

Die Bodenart bestimmst du mit der Fingerprobe: Lässt sich die feuchte Erde zu einer Rolle formen, überwiegt Ton. Knirscht sie zwischen den Fingern, ist es Sand. Beides lässt sich mit Kompost verbessern.

Für Nährstoffe und pH-Wert lohnt eine Bodenuntersuchung. Landwirtschaftliche Untersuchungsanstalten und die Landwirtschaftskammern bieten sie für Hausgärten an; du schickst eine Mischprobe aus zehn Einstichen ein und bekommst eine Düngeempfehlung zurück. Das kostet wenig und erspart jahrelanges Raten.

Die Reihenfolge der Arbeiten

Vor dem ersten Spatenstich holst du die Leitungsauskunft ein. Die Netzbetreiber für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation stellen Pläne bereit, vielerorts über gemeinsame Onlineportale. Wer eine Leitung anfährt, haftet für den Schaden.

Danach folgt die Grobmodellierung: Höhen anlegen, Boden lockern, Mutterboden zwischenlagern. Dann kommt alles, was in den Boden gehört — Entwässerung, Rigole, Fundamente, Leerrohre für Strom und Bewässerung. Leerrohre kosten wenig und ersparen später jede Menge Aufgraberei.

Erst dann werden Wege, Terrasse und Mauern gebaut. Bei Belägen entscheidet die Frostschutzschicht über die Haltbarkeit: Wird hier gespart, hebt sich die Fläche nach dem zweiten Winter.

Zum Schluss kommt das Grün, und zwar in dieser Folge: Bäume und Hecken, dann Sträucher, dann Stauden, zuletzt Rasen. Der beste Pflanztermin für Gehölze liegt im Herbst zwischen Oktober und Ende November, wenn der Boden warm und die Luft feucht ist.

Was genehmigt werden muss

Für Gartenhäuser gilt die Bauordnung des jeweiligen Bundeslands. In Bayern sind nach Art. 57 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a der Bayerischen Bauordnung Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 Kubikmetern verfahrensfrei, außer im Außenbereich; dort liegt die Grenze bei 20 Kubikmetern und nur ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten.

In Nordrhein-Westfalen regelt § 62 der Bauordnung dasselbe Thema. Auch dort sind Gebäude bis 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten und Feuerstätten verfahrensfrei; im Außenbereich gilt das nur für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe.

Verfahrensfrei heißt allerdings nicht regelfrei. Abstandsflächen, Bebauungsplan und örtliche Satzungen gelten weiter. Grenzabstände für Bäume und Hecken stehen in den Nachbarrechtsgesetzen der Länder und unterscheiden sich deutlich.

Zwei weitere Punkte solltest du früh klären: die Beseitigung vorhandener Bäume, für die viele Gemeinden eine Baumschutzsatzung haben, und die Ableitung von Niederschlagswasser, die in vielen Kommunen eine Genehmigung braucht, sobald du es versickern lässt.

Budget und Zeitplan realistisch ansetzen

Der teuerste Teil eines neuen Gartens liegt unter der Oberfläche. Aushub, Abfuhr des Bodenaushubs, Frostschutzschichten und Entwässerung verschlingen bei einer Terrasse regelmäßig mehr als der Belag selbst. Wer beim Unterbau spart, bezahlt es beim zweiten Winter.

Plane deshalb in Abschnitten, die für sich fertig sind. Ein Jahr Terrasse und Hauptweg, ein Jahr Hecke und Bäume, ein Jahr Beete und Rasen. So bleibt der Garten in jedem Zustand benutzbar, und du kannst nach jedem Abschnitt neu entscheiden.

Für die Terminplanung gilt: Bauleistungen laufen fast ganzjährig, solange kein Dauerfrost herrscht. Pflanzarbeiten sind an die Jahreszeit gebunden. Wer beides trennt, bekommt bei Fachbetrieben eher einen Termin, weil die Auftragsbücher im Frühjahr am vollsten sind.

Und leg dir eine Reserve zurück. Bauschutt im Boden, ein alter Öltank oder eine unerwartete Leitung sind bei Bestandsgrundstücken keine Seltenheit. Zehn bis fünfzehn Prozent des Budgets als Puffer sind eine vernünftige Größe.

Häufige Fragen

Womit fange ich an?

Mit Aufmaß, Schattenbeobachtung und Leitungsauskunft. Erst danach beginnen Erdarbeiten.

Wann lege ich den Rasen an?

Zuletzt, wenn alle Bauarbeiten fertig sind. Günstige Zeiträume sind Mai bis Juni und September, weil der Boden dann warm und feucht genug ist.

Brauche ich für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung?

Das hängt vom Bundesland ab. In Bayern und Nordrhein-Westfalen sind Gebäude bis 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt im Innenbereich verfahrensfrei, mit Einschränkungen im Außenbereich.

Lohnt eine Bodenprobe im Hausgarten?

Ja. Sie zeigt pH-Wert und Nährstoffe und ersetzt das Düngen nach Gefühl. Landwirtschaftliche Untersuchungsanstalten bieten sie an.

Wann pflanze ich Bäume und Hecken?

Im Herbst zwischen Oktober und Ende November. Der Boden ist dann warm, die Luft feucht, und die Pflanzen wurzeln bis zum Frühjahr ein.

Quellen

Art. 57 Bayerische Bauordnung — Verfahrensfreie Bauvorhaben
Bauportal NRW: Verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 62 BauO NRW 2018
§ 39 Bundesnaturschutzgesetz — Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen

Das passt dazu

Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:

Geschrieben von Jonas, Redaktion spatenfreunde.de — er schreibt hier über Garten, Pflanzen und die Arbeit im Beet.

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