Kurzantwort: Einen bundesweit gültigen Festpreis fürs Heckenschneiden gibt es nicht, weil Länge, Höhe, Zugänglichkeit, Heckenart und die Entsorgung des Grünschnitts den Aufwand jeweils unterschiedlich beeinflussen. Fachbetriebe rechnen meist nach laufendem Meter oder nach Arbeitsstunde ab. Fest geregelt ist dagegen der Zeitpunkt: Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz sind Rückschnitte, die auf das alte Holz gehen, vom 1. März bis 30. September verboten, schonende Form- und Pflegeschnitte sind dagegen ganzjährig erlaubt.
Wer eine hohe oder lange Hecke nicht mehr selbst in Form bringen will oder kann, holt sich einen Fachbetrieb ins Haus. Die erste Frage danach lautet fast immer: Was kostet das eigentlich?
Eine seriöse Antwort darauf ist nie eine einzelne Zahl, sondern hängt von mehreren Faktoren ab, die sich jede Hecke im eigenen Garten anders zusammensetzen.
Warum es keinen Festpreis gibt
Die Kosten für einen Heckenschnitt hängen zuerst von der Länge und der Höhe der Hecke ab. Eine kurze, kniehohe Buchsbaumhecke ist in wenigen Minuten geschnitten, eine 20 Meter lange, über zwei Meter hohe Thujenhecke braucht dagegen mehrere Arbeitsstunden und unter Umständen eine Leiter oder ein Gerüst. Auch die Dichte des Gehölzes spielt eine Rolle: Dicht verzweigte, ältere Hecken mit dickeren Ästen kosten mehr Zeit als junge, dünntriebige Pflanzungen. Hinzu kommt die Zugänglichkeit des Grundstücks. Ist die Hecke nur über einen schmalen Zugang oder über das Nachbargrundstück erreichbar, steigt der Aufwand für An- und Abtransport von Geräten und Schnittgut zusätzlich.
Wie Fachbetriebe abrechnen
In der Praxis haben sich zwei Abrechnungsmodelle etabliert. Beim Meterpreis wird ein fester Betrag je laufendem Meter Heckenlänge kalkuliert, oft gestaffelt nach Höhe. Beim Stundensatz rechnet der Betrieb die tatsächlich benötigte Arbeitszeit ab, was bei unregelmäßig gewachsenen oder schwer zugänglichen Hecken fairer sein kann, weil der Aufwand nicht pauschal über die Meterzahl verteilt wird. Viele Betriebe bieten vor Ort eine kostenlose Besichtigung an, bevor sie ein konkretes Angebot machen – gerade bei größeren Hecken lohnt sich das, weil sich Zugänglichkeit und Zustand vom Schreibtisch aus kaum verlässlich einschätzen lassen. Auch die Region beeinflusst den Preis spürbar: In Ballungsräumen mit hohen Lohnkosten verlangen Fachbetriebe in der Regel mehr als in ländlichen Gegenden, weil sich das in den Stundensätzen der Mitarbeiter niederschlägt.
Die Entsorgung als eigener Kostenfaktor
Ein Posten wird beim ersten Kostenvoranschlag häufig unterschätzt: die Entsorgung des Grünschnitts. Bei einer längeren Hecke fällt schnell ein ganzer Anhänger voll Astmaterial an, das transportiert und fachgerecht entsorgt oder kompostiert werden muss. Manche Betriebe rechnen die Entsorgung separat ab, andere haben sie bereits im Meterpreis eingerechnet. Vor der Beauftragung lohnt sich deshalb die ausdrückliche Nachfrage, ob der Abtransport des Schnittguts im Angebot enthalten ist.
Selbst schneiden oder Fachbetrieb beauftragen
Bei Hecken bis etwa anderthalb Metern Höhe greifen die meisten Hobbygärtner selbst zur elektrischen oder akkubetriebenen Heckenschere. Ab etwa zwei Metern Höhe wird eine Leiter nötig, und das Risiko eines Sturzes oder eines Schnitts mit der laufenden Schere steigt deutlich. Bei sehr hohen Hecken oder wenn ein Hubsteiger oder Gerüst notwendig wird, ist ein Fachbetrieb nicht nur bequemer, sondern auch sicherer. Auch wer aus Zeitgründen oder wegen körperlicher Einschränkungen nicht selbst schneiden kann, ist mit einem Fachbetrieb besser beraten als mit einem improvisierten Rückschnitt in Eigenregie. Ein weiterer Vorteil eines Fachbetriebs: Er kennt den erlaubten Schnittzeitraum und den Unterschied zwischen Form- und Radikalschnitt aus der täglichen Praxis und schneidet entsprechend, ohne dass der Auftraggeber selbst die genauen gesetzlichen Fristen im Kopf haben muss.
Der gesetzliche Zeitrahmen bestimmt den Termin
Unabhängig vom Preis gilt für den Zeitpunkt eine bundesweit einheitliche Regel. Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Hecken, Gebüsche und andere Gehölze außerhalb des Waldes vom 1. März bis zum 30. September nicht auf den Stock gesetzt oder radikal zurückgeschnitten werden, weil in dieser Zeit Vögel und andere Tiere in den Gehölzen brüten und ihre Jungen aufziehen. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt, der nicht ins alte Holz geht, bleibt dagegen ganzjährig erlaubt. Ein starker Rückschnitt ist deshalb nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar zulässig – wer einen Fachbetrieb für einen kräftigen Rückschnitt sucht, sollte den Termin entsprechend in den Herbst oder Winter legen.
Was bei einem Verstoß gegen die Schnittzeiten droht
Wer außerhalb der erlaubten Zeit radikal zurückschneidet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch ein mögliches Bußgeld im Einzelfall ausfällt, legt die zuständige untere Naturschutzbehörde des jeweiligen Bundeslands fest, die Spannen unterscheiden sich von Land zu Land. Das gilt auch dann, wenn der Schnitt von einem beauftragten Fachbetrieb ausgeführt wird – die Verantwortung dafür, den richtigen Zeitpunkt zu wählen, liegt letztlich beim Grundstückseigentümer.
Heckenschnitt steuerlich absetzen
Wird ein Fachbetrieb beauftragt, lässt sich ein Teil der Kosten über die Steuererklärung zurückholen. Nach § 35a Einkommensteuergesetz zählt regelmäßige Gartenpflege wie das Heckenschneiden zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Für solche Leistungen ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Kosten, höchstens jedoch um 4.000 Euro im Jahr. Voraussetzung ist, dass die Rechnung per Überweisung bezahlt wird – Barzahlung erkennt das Finanzamt für diesen Steuervorteil nicht an, weil der Zahlungsweg nachvollziehbar sein muss.
Mehrere Angebote einholen
Weil sich die Preise zwischen Betrieben und Regionen deutlich unterscheiden können, lohnt sich vor der Beauftragung ein Vergleich mehrerer Kostenvoranschläge. Ein seriöses Angebot nennt neben dem Preis auch, ob die Entsorgung enthalten ist, wie lange die Arbeiten veranschlagt sind und ob der Betrieb bei Bedarf auch Astwerk oberhalb von zwei Metern übernimmt. Ein auffällig niedriges Angebot ohne genaue Leistungsbeschreibung ist eher ein Warnsignal als ein Schnäppchen.
Quellen
- § 39 Bundesnaturschutzgesetz – Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz)
- Beim Schneiden von Baum und Hecke die Vögel schützen – BUND
- § 35a Einkommensteuergesetz – Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz)
Geschrieben von Clara, Redaktion spatenfreunde.de — sie schreibt hier über Garten, Pflanzen und die richtige Pflege.

