Ein Vogelnest versteckt sich zwischen den dichten Zweigen einer Hecke

Ab wann ist Heckenschnitt wieder erlaubt? Die Fristen

Kurzantwort: Der starke Rückschnitt einer Hecke ist bundesweit erst wieder ab dem 1. Oktober erlaubt und bleibt es bis zum letzten Februartag. Leichte Form- und Pflegeschnitte, die nur den Zuwachs des laufenden Jahres betreffen, sind dagegen auch außerhalb dieses Fensters möglich.

Die Frage „Ab wann darf ich meine Hecke wieder schneiden?“ taucht in Gartenforen jedes Jahr aufs Neue auf – meist im Spätsommer, wenn die Hecke sichtbar aus der Form geraten ist. Die Antwort liefert das Bundesnaturschutzgesetz, konkret dessen § 39.

Es lohnt sich, die genaue Fristenregelung zu kennen, denn ein Verstoß bleibt nicht folgenlos – und wer zu früh zur Heckenschere greift, riskiert mehr als nur einen strengen Blick vom Nachbarn.

Ab wann der starke Rückschnitt wieder erlaubt ist

Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz endet die Schutzfrist für Gehölze am 30. September. Ab dem 1. Oktober dürfen Hecken, lebende Zäune und Gebüsche wieder stark zurückgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder ganz entfernt werden – und zwar bis einschließlich 28. Februar, bevor am 1. März die nächste Schutzfrist beginnt. Wer den Termin verpasst und erst im März daran denkt, muss den großen Rückschnitt entsprechend auf den folgenden Herbst verschieben, was bei stark aus der Form geratenen Hecken ein ganzes weiteres Jahr Wartezeit bedeuten kann.

Gilt ab dem 1. Oktober wirklich alles?

Der 1. Oktober hebt nur die zeitlich befristete Schutzfrist für den radikalen Rückschnitt auf – nicht den grundsätzlichen Schutz wild lebender Tiere. Nach § 39 Absatz 1 BNatSchG dürfen Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ganzjährig nicht ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt oder zerstört werden. Nistet also auch im Oktober noch ein Vogel in der Hecke, oder überwintert bereits ein Igel im Reisig an ihrem Fuß, bleibt ein rücksichtsloser Rückschnitt problematisch, selbst wenn das Kalenderdatum die große Schere grundsätzlich erlaubt.

Was in der Schutzzeit trotzdem erlaubt bleibt

Ab dem 1. Oktober ist der starke Rückschnitt wieder erlaubt. Foto: Aidan, CC BY 4.0

Zwischen März und September ist nicht jede Heckenarbeit tabu. Verboten sind laut Gesetz das Abschneiden, das Auf-den-Stock-Setzen und die Beseitigung von Hecken – vorsichtige Form- und Pflegeschnitte, die sich auf den Jahreswuchs beschränken, sind davon ausgenommen. Wer also im Sommer ein paar Zentimeter frischen Austrieb kappt, um die Hecke in Form zu halten, bewegt sich innerhalb der erlaubten Grenzen. Diese Unterscheidung zwischen leichtem Formschnitt und radikalem Rückschnitt ist der Kern der ganzen Regelung: Es geht dem Gesetzgeber nicht darum, Gärten über Monate verwildern zu lassen, sondern darum, tiefe Eingriffe in älteres Holz während der sensiblen Brutzeit zu verhindern.

Warum die Frist ausgerechnet im Frühjahr beginnt

Die Schutzfrist orientiert sich an der Brut- und Nistzeit heimischer Vögel und anderer wild lebender Tiere. Das Bundesnaturschutzgesetz schützt Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten ausdrücklich auch in privaten Gärten – dazu zählen etwa Baumhöhlen oder besetzte Vogelnester in einer Hecke. Der 1. März als Stichtag ist bundesweit einheitlich gewählt, obwohl die tatsächliche Brutzeit je nach Region und Witterung etwas variieren kann; genau deshalb geht die Empfehlung mancher Naturschutzverbände über das gesetzliche Minimum hinaus.

NABU empfiehlt: noch länger warten

Auch wenn das Gesetz den leichten Formschnitt ab März erlaubt, rät NABU Baden-Württemberg privaten Gartenbesitzern, damit nach Möglichkeit bis Juli zu warten und – wo es sich einrichten lässt – am besten gleich bis Oktober. Der Grund: Die Hauptbrutzeit vieler Vogelarten reicht über die gesetzliche Mindestfrist hinaus, und ein vorsichtiger Formschnitt lässt sich schlecht von einem versehentlich gestörten Nest unterscheiden.

Regionale Unterschiede: Baumschutzsatzungen

Neben der bundesweiten Regelung können einzelne Gemeinden zusätzliche Baumschutzsatzungen erlassen, die festlegen, welche Bäume besonders geschützt sind und welche Pflichten Grundstückseigentümer dabei haben. Vor einem größeren Eingriff lohnt sich deshalb ein Blick in die örtlichen Vorschriften, zusätzlich zur bundesweiten Frist. Solche Satzungen sind meist beim Bauamt oder Umweltamt der jeweiligen Kommune einsehbar und lassen sich in den meisten Fällen auch telefonisch oder per E-Mail erfragen, bevor größere Arbeiten an der Hecke beginnen.

Ausnahme: Verkehrssicherheit

Eine Ausnahme von der Schutzfrist gilt für Maßnahmen der Verkehrssicherheit. Droht etwa nach einem Sturm ein Ast auf einen Gehweg zu stürzen, darf er auch mitten im Sommer entfernt werden, wenn die Gefahr nicht bis zum Ende der Schutzfrist warten kann. Diese Ausnahme betrifft in der Praxis meist einzelne, akut gefährliche Äste oder Zweige, nicht den vollständigen Rückschnitt der gesamten Hecke.

Was bei einem Verstoß droht

Ein Verstoß gegen § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist keine Bagatelle: Das Gesetz sieht in § 69 Absatz 7 für einschlägige Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro vor. Wie hoch das Bußgeld im Einzelfall tatsächlich ausfällt, entscheidet die zuständige Naturschutzbehörde – abhängig unter anderem davon, ob dabei ein besetztes Nest oder eine geschützte Art zu Schaden kam. Angezeigt werden solche Verstöße häufig durch aufmerksame Nachbarn oder Passanten, weshalb ein unerlaubter Rückschnitt mitten im Sommer deutlich häufiger auffällt, als mancher Gartenbesitzer annimmt.

Den Termin für den Herbst vormerken

Wer schon im Sommer merkt, dass die Hecke einen größeren Rückschnitt braucht, kann sich den 1. Oktober fest im Kalender notieren, statt die Arbeit auf die lange Bank zu schieben. Ein früh geplanter Termin hat den Vorteil, dass sich auch gleich passendes Werkzeug organisieren oder ein Fachbetrieb rechtzeitig beauftragen lässt, bevor im Herbst überall gleichzeitig Hecken geschnitten werden und Termine bei Gärtnereien und Garten- und Landschaftsbaubetrieben entsprechend knapp werden. Bei sehr hohen oder breiten Hecken lohnt sich außerdem ein Blick auf die eigene Leiter- und Gerätesicherheit, bevor die Arbeiten im Herbst tatsächlich beginnen.

Quellen

Geschrieben von Clara, Redaktion spatenfreunde.de — sie schreibt hier über Garten, Pflanzen und die richtige Pflege.

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